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Eigentum & WEG

Wohnungseigentum - Hausgeld, WEG und Beschlüsse.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Gemeinschaft. Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Hausgeld, Rücklage und Eigentümerversammlung bestimmen den Alltag - und fehlerhafte Beschlüsse muss man schnell anfechten.

Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Ihnen allein gehört das Sondereigentum (die Wohnung); Treppenhaus, Dach, Fassade und Grundstück sind Gemeinschaftseigentum aller. Was wozu gehört, regelt die Teilungserklärung - prüfen Sie sie vor dem Kauf.

Hausgeld und Erhaltungsrücklage

Jeder Eigentümer zahlt monatlich Hausgeld für Bewirtschaftung und die Erhaltungsrücklage. Beim Vermieten sind nur die Betriebskosten nach § 2 BetrKV umlegbar - Verwaltung und Rücklage tragen Sie selbst.

Eigentümerversammlung und Anfechtung

Beschlüsse fasst die Eigentümerversammlung. Wer einen Beschluss für fehlerhaft hält, muss ihn binnen eines Monats gerichtlich anfechten und binnen zwei Monaten begründen (§ 45 WEG) - danach wird er bestandskräftig.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum ist die eigene Wohnung; Gemeinschaftseigentum sind Dach, Fassade, Treppenhaus und Grundstück, die allen gehören.

Wofür zahle ich Hausgeld?

Für die laufende Bewirtschaftung und die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft. Nicht alles davon ist auf Mieter umlegbar.

Wie lange kann ich einen WEG-Beschluss anfechten?

Innerhalb eines Monats ab der Versammlung; die Begründung muss binnen zwei Monaten folgen (§ 45 WEG).

Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.