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Kauf & Verkauf

Grunderwerbsteuer - was beim Kauf ans Finanzamt geht.

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Brocken der Kaufnebenkosten. Sie zahlt der Käufer, der Satz hängt vom Bundesland ab - und ohne ihre Zahlung gibt es keine Eintragung ins Grundbuch.

Wer sie zahlt und wann

Schuldner ist in der Regel der Käufer. Das Finanzamt setzt die Steuer nach dem notariellen Kaufvertrag fest; erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt nicht einträgt.

Die Sätze nach Bundesland

Der Steuersatz reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland). Die meisten Länder liegen zwischen 5,0 und 6,5 %. Maßgeblich ist das Land, in dem die Immobilie liegt.

Was sich sparen lässt

Mitverkauftes bewegliches Inventar wie Einbauküche, Markisen oder Möbel können Sie im Vertrag gesondert ausweisen - dieser Anteil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer und senkt die Bemessungsgrundlage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

In der Regel der Käufer. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.

Kann man Grunderwerbsteuer sparen?

Ja, etwa indem mitgekauftes Inventar im Vertrag gesondert ausgewiesen wird - das mindert die Bemessungsgrundlage.

Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.