Encyclopedia DomusScientia · Ius · AuxiliumZur Startseite →

Einzug & Vertrag

Die Mietkaution - Höhe, Anlage, Rückzahlung.

Die Kaution ist gesetzlich gedeckelt und an klare Regeln gebunden: höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in Raten, getrennt anzulegen - und nach dem Auszug zügig zurückzuzahlen.

Wie hoch die Kaution sein darf

Höchstens drei Nettokaltmieten (ohne Nebenkosten). Eine höhere Kaution ist insoweit unwirksam - Sie können das Zuviel zurückverlangen (§ 551 BGB).

Zahlung und Anlage

Sie dürfen die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste bei Mietbeginn. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen und verzinslich anlegen - die Zinsen stehen Ihnen zu.

Rückzahlung nach dem Auszug

Nach der Rückgabe darf der Vermieter die Kaution noch eine angemessene Zeit behalten, um abzurechnen - meist 3 bis 6 Monate. Einbehalten darf er nur belegte, berechtigte Forderungen, nicht die normale Abnutzung.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Kaution sein?

Maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).

Kann ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja, in drei gleichen Monatsraten. Die erste ist zu Mietbeginn fällig.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach Abrechnung, üblicherweise innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Auszug. Für laufende Nebenkosten darf ein angemessener Teil zurückbehalten werden.

Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.