Kauf & Verkauf
Maklerprovision - geteilt zwischen Käufer und Verkäufer.
Seit Dezember 2020 trägt der Käufer beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses höchstens die Hälfte der Maklerprovision - und er muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachgewiesen hat.
Die Teilung beim Kauf
Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer abwälzen (§§ 656a ff. BGB). Üblich sind insgesamt 5,95 bis 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer - der Käuferanteil also rund 2,98 bis 3,57 %.
Wann der Käufer zahlen muss
Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Teil gezahlt hat. Eine Vereinbarung, die den Käufer stärker belastet, ist unwirksam.
Bestellerprinzip bei der Vermietung
Bei der Wohnungsvermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt - fast immer der Vermieter -, zahlt ihn auch. Der Mieter trägt die Provision nur, wenn er den Makler selbst eingeschaltet hat.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?
Käufer und Verkäufer teilen sie sich; der Käufer trägt höchstens die Hälfte (§§ 656a ff. BGB).
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Insgesamt meist 5,95 bis 7,14 % inkl. MwSt, also rund 3 bis 3,57 % je Seite.
Muss der Mieter die Maklerprovision zahlen?
Nur wenn er den Makler selbst beauftragt hat - sonst gilt das Bestellerprinzip.
Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.