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Kündigung & Auszug

Kündigung der Mietwohnung - die Fristen.

Beim Kündigen eines Mietvertrags zählt die Frist. Für Mieter ist sie einfach, für Vermieter gestaffelt - und ohne berechtigtes Interesse darf der Vermieter überhaupt nicht kündigen.

Kündigungsfrist für Mieter

Mieter können immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, ohne Grund. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen, dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB).

Kündigungsfrist für Vermieter

Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf) und muss es begründen. Seine Frist verlängert sich mit der Mietdauer: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5 bis 8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre).

Fristlose Kündigung

Aus wichtigem Grund kann fristlos gekündigt werden (§ 543 BGB) - vor allem bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten. Eine Schonfristzahlung kann die fristlose Kündigung des Vermieters wieder heilen.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?

Immer 3 Monate, unabhängig von der Mietdauer (§ 573c BGB).

Wann darf der Vermieter kündigen?

Nur mit berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzung. Die Frist beträgt je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate.

Kann mir fristlos gekündigt werden?

Ja, bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten oder anderen schweren Vertragsverletzungen - die Schonfristzahlung kann sie aber heilen.

Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.