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Mängel & Minderung

Mietminderung - Geld zurück bei Mängeln.

Hat die Wohnung einen Mangel, sinkt die Miete kraft Gesetzes. Entscheidend sind die richtige Quote und das richtige Vorgehen: Mangel anzeigen, unter Vorbehalt zahlen - sonst riskieren Sie selbst eine Kündigung.

Wann Sie mindern dürfen

Jeder Mangel, der die Tauglichkeit der Wohnung herabsetzt, berechtigt zur Minderung (§ 536 BGB) - von der defekten Heizung über Schimmel bis zu dauerhaftem Baulärm. Die Minderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel besteht.

Wie hoch die Quote ist

Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Gerichte sprechen für einen Heizungsausfall im Winter 50 bis 100 %, für Schimmel 10 bis 50 %, für kein warmes Wasser 10 bis 15 % zu. Der Rechner zeigt den Betrag aus Quote, Bruttomiete und Dauer.

So gehen Sie richtig vor

Zeigen Sie den Mangel zuerst schriftlich an und setzen Sie eine Frist. Zahlen Sie die Miete im Zweifel voll unter Vorbehalt und fordern Sie das Zuviel zurück - so kann Ihnen niemand Zahlungsverzug vorwerfen.

Häufige Fragen

Um wie viel darf ich die Miete mindern?

Je nach Mangel: von wenigen Prozent bis zu 100 % bei völliger Unbenutzbarkeit. Die Quoten sind Orientierungswerte aus Urteilen.

Muss ich den Mangel vorher melden?

Ja. Erst die Mängelanzeige löst die Ansprüche zuverlässig aus und schützt vor dem Vorwurf des Zahlungsverzugs.

Darf mir wegen Mietminderung gekündigt werden?

Bei berechtigter, maßvoller Minderung nicht. Riskant wird es nur, wenn Sie zu hoch mindern - dann hilft die Zahlung unter Vorbehalt.

Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.