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Kündigung & Auszug

Eigenbedarf - wirksam oder angreifbar?

Die Eigenbedarfskündigung ist der häufigste Grund einer Vermieterkündigung - und einer der angreifbarsten. Sie muss konkret begründet sein, und in Härtefällen können Sie widersprechen.

Die Voraussetzungen

Der Vermieter muss die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigen und das vernünftig und nachvollziehbar begründen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bloßer Wunsch nach mehr Platz genügt oft nicht.

Form und Begründung

Die Kündigung muss schriftlich sein und die Person sowie den Grund konkret benennen. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung formell unwirksam (§ 573 Abs. 3 BGB).

Widerspruch, Härtefall und Sperrfrist

Wäre der Auszug eine besondere Härte (Alter, Krankheit, kein Ersatzwohnraum), können Sie bis 2 Monate vor Fristende widersprechen (§ 574 BGB). Nach Umwandlung in Eigentum und Verkauf gilt zudem eine Sperrfrist von 3 bis 10 Jahren (§ 577a BGB).

Häufige Fragen

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung wirksam?

Wenn der Vermieter die Wohnung konkret für sich oder nahe Angehörige braucht und das nachvollziehbar und schriftlich begründet.

Kann ich gegen Eigenbedarf widersprechen?

Ja, bei besonderer Härte bis 2 Monate vor Ablauf der Frist (§ 574 BGB). Dann ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu prüfen.

Was ist die Sperrfrist bei Eigenbedarf?

Nach Umwandlung der Wohnung in Eigentum und Verkauf ist eine Eigenbedarfskündigung 3, in angespannten Märkten bis zu 10 Jahre gesperrt (§ 577a BGB).

Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.