Nachbarn & Bau
Nachbarrecht - was zwischen den Grundstücken gilt.
Zwischen Nachbarn sorgen Bäume, Zäune und Lärm für die meisten Konflikte. Vieles regeln die Landesnachbarrechtsgesetze, sodass die Details je Bundesland unterschiedlich sind - der Überblick hilft beim Einordnen.
Grenzabstände für Pflanzen
Bäume, Sträucher und Hecken müssen je nach Höhe einen Mindestabstand zur Grenze halten - häufig zwischen 0,5 und 2 Metern. Wird er nicht eingehalten, kann der Nachbar binnen einer Frist (oft 5 Jahre) Beseitigung oder Rückschnitt verlangen.
Überhang, Laub und Früchte
Ragen Zweige herüber und beeinträchtigen die Nutzung, dürfen Sie sie nach Fristsetzung selbst abschneiden (§ 910 BGB). Herabfallendes Laub müssen Sie meist hinnehmen; nur bei erheblicher Beeinträchtigung kann ein Ausgleich in Betracht kommen.
Lärm, Ruhezeiten und Schlichtung
Es gelten Mittags- und Nachtruhe sowie kommunale Vorschriften. Bevor Sie klagen, ist in vielen Bundesländern ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben - und oft der bessere Weg.
Häufige Fragen
Welchen Abstand müssen Bäume zur Grenze haben?
Das richtet sich nach dem Landesnachbarrechtsgesetz und der Höhe der Pflanze - oft 0,5 bis 2 Meter.
Darf ich überhängende Äste abschneiden?
Ja, nach Fristsetzung und wenn sie die Nutzung beeinträchtigen (§ 910 BGB).
Muss ich vor einer Nachbarklage schlichten?
In vielen Bundesländern ist bei Nachbarstreitigkeiten ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.